Ich führe verschiedene Arten und Formen von Wertermittlungen durch
4.3.8.1 Schätzung, Überprüfung, Feststellung von Baukosten
Vereinzelt ist es notwendig, bestehende Kostenfeststellungen gutachterlich zu
überprüfen. Die ist zum Beispiel im Rahmen von Streitfällen mit Versicherungen
sinnvoll. In vorprozessualen Phasen ist es häufig ebenfalls notwendig,
vorgelegte Abrechnungen zu überprüfen.
Da eine Prüfung von Einzelbelegen oft
schwierig ist, und weitgehend im Nachherein nicht mehr möglich oder nur mit sehr
hohen Kosten durchführbar ist, werden die einzelnen Summen auf Plausibilität hin
überprüft und dabei mit Kenndaten verglichen.
4.3.8.2 Sanierungskonzepte/Reparaturkonzepte
Für die Verwaltung von Immobilien ist es sinnvoll und rechtlich teilweise
notwendig, mittel- und langfristige Konzepte zu haben, wie, wann und mit welchem
Aufwand die Unterhaltung und Sanierung einer Immobilie betrieben werden kann.
Ich entwickle derartige Reparatur- und Sanierungskonzepte für kurz- und
mittelfristige Zeiträume.
4.3.8.3 Wertermittlungen/Verkehrswertermittlung
Die Wertermittlungen erfolgen in der Regel gem. der Wertverordnung
(Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von
Grundstücken - WertV).
Es werden Sachwerte, Ertragswerte und Vergleichswerte
- soweit notwendig und möglich - ermittelt. Hieraus wird der Verkehrswert
geschätzt. Wichtig ist für mich, dass alle Rechenansätze inhaltlich
nachvollziehbar sind und dass nicht nur abstrakte Rechenvorgänge vorgeführt
werden.
Hinsichtlich der Ertragswerte ergeben sich wertvolle Hinweise aus
Veröffentlichungen der örtlichen Banken, Maklerverbänden und Bausparkassen. Der
Kontakt zu qualifizierten Maklern ist mir wichtig.
Die Reparaturstaus sowie
die Kosten von Umbaumaßnahmen kann ich als Architekt gut abschätzen , die
planungsrechtlichen Bedingungen kann ich als Stadtplaner beurteilen.
(Textbeispiel
GUTACHTEN ZUM VERKEHRSWERT, pdf, 21 Kb)
(Textbeispiel zu
VERKEHRSWERTERMITTLUNGEN, pdf, 10 Kb)
4.3.8.4 Sonderwertermittlung/Residualverfahren
Die Bewertungsmethoden gem. Wertverordnung im engeren Sinne spiegeln häufig
die am Markt tatsächlich vorhandenen spekulativen Tendenzen nicht in genügender
Form wieder.
Investoren sind in der Regel nicht am Ist-Zustand interessiert
sondern vor allen an der Frage, ob und wie sich eine Immobilie entwickeln lässt.
Für solche Rentabilitätsüberlegungen prüfe ich die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen, die architektonische Umsetzbarkeit und ich schätze
schließlich für verschiedene Alternativen die notwendigen Investitionen.
Dabei kann gem. Residualverfahren der cash flow berechnet werden.
Es können
aber auch gem. Wertverordnung übliche Abschreibungsmethoden angesetzt werden.
Entscheidend ist, dass die Rahmenbedingungen und möglichen Planungsalternativen
erkannt und klar dargestellt werden. Ferner, dass nachvollziehbar die sich
jeweils daraus ergebenden Standards und damit die daher angenommenen Erträge
dargestellt werden.
4.3.8.5 Steuerliche Wertermittlungen
Die durch Finanzämter vorgenommenen Wertermittlungen gem. den Richtlinien der
Finanzverwaltung beruhen auf sehr vereinfachten Rechenverfahren, die
gelegentlich zu unrealistisch hohen Werten und damit zu zu hohen
Steuerbelastungen führen.
Ich schätze in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
ab, ob es sinnvoll ist, eine alternative Berechnung gem Wertverordnung
durchzuführen. Zu hohe Einschätzungen seitens der Finanzverwaltung kann es
geben, wenn die städtebauliche Lage, negative planungsrechtliche Veränderungen
oder ein hoher Reparaturstau in den Formelansätzen nicht ausreichend
berücksichtigt wurden.