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جيرهارد بولت ن
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           4.3.6 Gutachten zum Urheberrecht



Sowohl die Entwürfe zu Gebäuden und von Architekten geplanten Anlagen als auch die Gebäude selbst können unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein.
Der Architekt kann sich dann gegen Veränderungen oder auch die nicht genehmigte Kopie oder Benutzung wehren.
Ob ein Entwurf oder ein Gebäude urheberrechtlichen Schutz genießt hängt wesentlich von der Qualität der Gestaltung ab.
Gerhard Bolten erstellt Gutachten, die diese Qualität systematisch untersuchen und begründen oder auch verneinen.
Siehe im Anhang: Urheberrecht.

Anlage

Gutachten zum Urheberrecht (pdf-Datei)