Sowohl die Entwürfe zu Gebäuden und von Architekten geplanten
Anlagen als auch die Gebäude selbst können unter bestimmten
Voraussetzungen geschützt sein.
Der Architekt kann sich dann gegen Veränderungen oder auch die nicht
genehmigte Kopie oder Benutzung wehren.
Ob ein Entwurf oder ein Gebäude urheberrechtlichen Schutz genießt
hängt wesentlich von der Qualität der Gestaltung ab.
Gerhard Bolten erstellt Gutachten, die diese Qualität systematisch
untersuchen und begründen oder auch verneinen.
Siehe im Anhang: Urheberrecht.
Anlage
Gutachten zum Urheberrecht (pdf-Datei)