o 



Startseite

Arbeitsbereiche

 Das Büro

 Gutachten
Allgemeines
Kosten
Kaufberatungen
Gutachten zu
Denkmalschutzfragen
Gutachten zu
Erhaltungssatzungen

Gutachten zum
Urheberrecht

Gutachten zu
Gestaltungsfragen

Wertermittlungen
Schiedsgutachten
Beweissicherungen
Beratungen/
Baubegleitende
Leistungen beim Kauf
eines Schlüsselfertigen
Hauses

Kauf und Bau von
Einfamilienhäusern

Testate & Beratung
von Investoren

Entwurfsoptimierung
Energieeinsparung/
Wärmedämmung

Sanierung von
Gebäuden

Gerichtsgutachten
Baumängel

 Konzepte für Hamburg

 Architektur

 Städtebau/Stadtplanung

 Sonstige Arbeiten

 Zeichnungen

 Links

Impressum/Kontakt
 


Summaries/Compendia

Summary (english)
Perito de
construcción

Эксперт по
недвижимости

جيرهارد بولت ن
格哈德•波尔顿

 

           4.3.4 Gutachten zu Denkmalschutzfragen
 
Erläuterungen zum Denkmalschutz

Eine Unterschutzstellung wird häufig als problematisch empfunden.
Eine Unterschutzstellung kann tatsächlich die Verwertbarkeit des Hauses erschweren und zu deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.
Sie kann aber durchaus auch Vorteile haben.
Zunächst wird die Unterschutzstellung idR. den ideellen Wert des Hauses und damit auch der Marktwert durchaus steigern.
In der Regel gibt es steuerliche Erleichterungen. Evtl. gibt es auch Zuschüsse zu einigen Reparatur- und Sanierungsarbeiten.
Ob der Denkmalschutz penibel die Herstellung historischer Zustände verlangt, evtl. auf einer historisierenden Umgestaltung besteht oder ob er "nur" hohe Gestaltungsansprüche an Umbauten und Ergänzungen stellt, ist von Denkmalschutzbehörde zu Denkmalschutzbehörde unterschiedlich.

Es wird sinnvoll sein, mit Bauaufgaben einen Architekten zu beauftragen, der Erfahrung im Denkmalschutz hat und der flexibel auf die Anforderungen des Denkmalschutzamtes eingehen kann.

Eine Unterschutzstellung wird immer schriftlich angekündigt.
Gegen die Unterschutzstellung kann Einspruch eingelegt werden.
Auch hierbei empfiehlt es sich, nicht nur einen Juristen hinzuzuziehen sondern vor allem einen Architekten, der die praktischen Vor- und Nachteile sowie die Umgestaltungsmöglichkeiten und Chancen beurteilen kann.

Der Vorgang und der Inhalt einer Unterschutzstellung richtet sich nach dem jeweiligen Denkmalschutzgesetz. (Alle Bundesländer haben ähnliche, aber im Detail, voneinander abweichende Bestimmungen)
Eine Unterschutzstellung kann sich beziehen auf
  • so genannte Bodendenkmale
  • Gartengestaltungen, einzelne Pflanzen
  • Gebäude und Monumente

Bei Gebäuden können nur die Fassaden, das ganze Gebäude, evtl. aber auch die Inneneinrichtungen und Möbel unter Schutz gestellt sein.
Ob und in welcher Form unter Schutz gestellte Bauteile oder Möbel verändert oder gar verkauft werden können, ist häufig verhandelbar.

Unterschutzstellungen betreffen nicht nur uralte Gebäude.
Von historischem Interesse und damit denkmalschutzwürdig können z.B. auch Gebäude und Siedlungen aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg sein.
 

Ziele des Denkmalschutzes
Umbau und Entwicklung von Gebäuden

Ziel eines verständigen Denkmalschutzes ist es, die Spuren der Vergangenheit ablesbar zu erhalten.
Dies funktioniert praktisch natürlich nur, wenn das Gebäude wirtschaftlich betrieben werden kann.
In diesem Spannungsfeld entwickeln sich sinnvolle Konzepte zu Erhalt, Sanierung und Umbau denkmalgeschützter Gebäude.
In Einzelfällen können Denkmalschutzbehörden dem Abriss von unter Schutz stehenden Gebäuden zustimmen, wenn die Unwirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen nachvollziehbar nachgewiesen wird.
 

Handwerkliche, technische Fragen

Hinsichtlich technischer Fragen zur praktischen Denkmalpflege verfügen die Denkmalschutzämter idR über große Erfahrungen. Sie geben häufig Hilfestellungen.

Ich weise aber darauf hin, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen zu Detailfragen gibt und dass einzelne Ämter und Mitarbeiter durchaus zu Maßnahmen raten können, die von anderen Fachleuten abgelehnt werden.
Viele Neuerungen und Wundermittel der Vergangenheit haben sich nach einigen Jahren als fatale Fehler herausgestellt. Dies gilt besonders für diverse Formen chemischer Steinsanierungen.
Nicht nur aus historischen Erwägungen sondern oft auch aus bauphysikalischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn die Sanierungen den alten Techniken angepasst sind und in das historische Gefüge passen.
 

Wirtschaftlichkeit / Zumutbarkeit eines Erhaltes

Eine Unterschutzstellung kann direkte und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.
Sie kann aber auch zu erheblichen Einschränkungen führen und wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur für den Schutz ganzer Gebäude sondern auch für den Schutz einzelner Bauteile, wenn dies zu Nutzungseinschränkungen führt.
Wenn es zu keiner Einigung mit dem Denkmalschutzamt kommt. ob und in welcher Form Veränderungen oder gar einem Abriss zugestimmt werden kann, wird u.a. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gefordert, aus der sich ergibt, ob ein Erhalt wirtschaftlich zumutbar oder unzumutbar ist. Im Prinzip wird ermittelt, ob im Falle eines Erhaltes die Einnahmen die Ausgaben übersteigen oder nicht.
Die Rechenmethoden und die Ansätze einzelner Faktoren unterscheiden sich von üblichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, wie sie in der Immobilienwirtschaft sonst benutzt werden..
Die Berechnungen sind grundsätzlich auf den Einzelfall bezogen durchzuführen.
Neben solchen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist zunächst zu prüfen, ob es dem Gebäude adäquate Nutzungskonzepte gibt und was genau das Ziel des Schutzes im vorliegenden Fall ist.

Weitere Erläuterungen sind in den Anhängen aufgeführt:
Unzumutbarkeit — Denkmalschutz
Bodenwert — Denkmal
Beim zweiten Text geht es um die Frage, ob und in welcher Form der Bodenwert in die vorgenannten Berechnungen einfließen sollte.


Beratungen

Ich führe Beratungen zu allen Fragen des Denkmalschutzes durch:

  • Beratungen bei der Eintragung in die Denkmalschutzlisten
  • Beratungen bei der Ablehnung von Bauanträgen wegen des Denkmalschutzes
  • Bestandsaufnahmen. Sanierungskonzepte
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Gutachten zur Zumutbarkeit / Unzumutbarkeit eines Erhaltes
  • denkmalschutzgerechte Entwürfe
  • Beratungen zu handwerklich richtigen Ausführungen
  • Ausschreibungen zu Sanierungsleistungen
  • Begutachtung der Bauausführung

 
Anhang


Fotos und Erläuterungen

           GUTACHTEN ZU DENKMALSCHUTZFRAGEN: FOTOS ERLÄUTERUNGEN

  1. Bestandsaufnahme
     
    Zuerst ist die Konstruktion genau zu analysieren


    Problematische Auflagen führen zu Holzschädigungen


    Durchfeuchtungsschäden führen zur Verrottung von Holzteilen auch in entfernten Bereichen (Würfelbruch durch Schwamm)


    Das Fugennetz ist genau zu kontrollieren


    Eine nicht fachgerechte, zu "fette" Fugensanierung führt zu Schädigungen des Natursteines


    Problematische und falsche Ausfugungen. Nicht gelöster Übergang zum Erdreich


    Fehlerhafte "dauerelastische" Anschlüsse zwischen Fenster und Gewänder.
    Folge u.a.: Feuchtigkeitsstau, Schädigung des Natursteines.


     

  2. Formale Zusammenhänge
     
    Für ein Sanierungskonzept müssen auch die formalen Zusammenhänge erkannt und richtig
    bewertet werden.
    Gestaltungsprinzipien lassen sich in der Natur oder an konsequentem Design studieren.

     
    Eine durchdachte Formensprache bei einem Automobil


    Zeittypisch und erhaltenswert


    Eine handwerksgerechte und formal durchdachte Ausführung auch im Detail


    Angemessene Gesamtform, die die Maßstäbe wahrt


     

  3. Überwachung
     
    Technisch und formal ist eine sehr sorgfältige Überwachung der Sanierungsarbeiten notwendig
     


     

  4. Nicht abnahmefähig
     
    Nicht denkmalgerecht, nicht handwerksgerecht
     


    Gebasteltes Detail, nicht abnahmefähig


     

  5. Falsch durchgeführte Sanierung
     
    Falsch konzipierte und falsch durchgeführte Sanierung
    - Ungenügender Überstand der Abdeckplatte
    - Nicht geeigneter Hintermauerstein (nur bedingt frostfest)
    - Gipshaltiger Putz in Teilbereichen
    - Zu dünner Putzauftrag ohne ausreichende Grundierung
    Bereits nach zwei Jahren zeigen sich gravierende Folgeschäden.
     


     

  6. Sorgfältige Sanierung
     
    Eine handwerklich gut durchgeführte Sanierung ist auch nach 25 Jahren noch ansehnlich
     


    Wenn dies handwerklich unbedenklich ist, sollten die Spuren der Zeit ablesbar bleiben




    Ein strahlendes Gebäude nach einer fachgerechten Sanierung

Druck Versionnach oben