4.3 GUTACHTEN / GUTACHTERLICHE BERATUNGEN

           4.3.4 Gutachten zu Denkmalschutzfragen

 
Erläuterungen zum Denkmalschutz

Eine Unterschutzstellung wird häufig als problematisch empfunden.
Eine Unterschutzstellung kann tatsächlich die Verwertbarkeit des Hauses erschweren und zu deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.
Sie kann aber durchaus auch Vorteile haben.
Zunächst wird die Unterschutzstellung idR. den ideellen Wert des Hauses und damit auch der Marktwert durchaus steigern.
In der Regel gibt es steuerliche Erleichterungen. Evtl. gibt es auch Zuschüsse zu einigen Reparatur- und Sanierungsarbeiten.
Ob der Denkmalschutz penibel die Herstellung historischer Zustände verlangt, evtl. auf einer historisierenden Umgestaltung besteht oder ob er "nur" hohe Gestaltungsansprüche an Umbauten und Ergänzungen stellt, ist von Denkmalschutzbehörde zu Denkmalschutzbehörde unterschiedlich.

Es wird sinnvoll sein, mit Bauaufgaben einen Architekten zu beauftragen, der Erfahrung im Denkmalschutz hat und der flexibel auf die Anforderungen des Denkmalschutzamtes eingehen kann.

Eine Unterschutzstellung wird immer schriftlich angekündigt.
Gegen die Unterschutzstellung kann Einspruch eingelegt werden.
Auch hierbei empfiehlt es sich, nicht nur einen Juristen hinzuzuziehen sondern vor allem einen Architekten, der die praktischen Vor- und Nachteile sowie die Umgestaltungsmöglichkeiten und Chancen beurteilen kann.

Der Vorgang und der Inhalt einer Unterschutzstellung richtet sich nach dem jeweiligen Denkmalschutzgesetz. (Alle Bundesländer haben ähnliche, aber im Detail, voneinander abweichende Bestimmungen)
Eine Unterschutzstellung kann sich beziehen auf
  • so genannte Bodendenkmale
  • Gartengestaltungen, einzelne Pflanzen
  • Gebäude und Monumente

Bei Gebäuden können nur die Fassaden, das ganze Gebäude, evtl. aber auch die Inneneinrichtungen und Möbel unter Schutz gestellt sein.
Ob und in welcher Form unter Schutz gestellte Bauteile oder Möbel verändert oder gar verkauft werden können, ist häufig verhandelbar.

Unterschutzstellungen betreffen nicht nur uralte Gebäude.
Von historischem Interesse und damit denkmalschutzwürdig können z.B. auch Gebäude und Siedlungen aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg sein.

Ziele des Denkmalschutzes
Umbau und Entwicklung von Gebäuden

Ziel eines verständigen Denkmalschutzes ist es, die Spuren der Vergangenheit ablesbar zu erhalten.
Dies funktioniert praktisch natürlich nur, wenn das Gebäude wirtschaftlich betrieben werden kann.
In diesem Spannungsfeld entwickeln sich sinnvolle Konzepte zu Erhalt, Sanierung und Umbau denkmalgeschützter Gebäude.
In Einzelfällen können Denkmalschutzbehörden dem Abriss von unter Schutz stehenden Gebäuden zustimmen, wenn die Unwirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen nachvollziehbar nachgewiesen wird.


Handwerkliche, technische Fragen

Hinsichtlich technischer Fragen zur praktischen Denkmalpflege verfügen die Denkmalschutzämter idR über große Erfahrungen. Sie geben häufig Hilfestellungen.

Ich weise aber darauf hin, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen zu Detailfragen gibt und dass einzelne Ämter und Mitarbeiter durchaus zu Maßnahmen raten können, die von anderen Fachleuten abgelehnt werden.
Viele Neuerungen und Wundermittel der Vergangenheit haben sich nach einigen Jahren als fatale Fehler herausgestellt. Dies gilt besonders für diverse Formen chemischer Steinsanierungen.
Nicht nur aus historischen Erwägungen sondern oft auch aus bauphysikalischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn die Sanierungen den alten Techniken angepasst sind und in das historische Gefüge passen.


Wirtschaftlichkeit / Zumutbarkeit eines Erhaltes

Eine Unterschutzstellung kann direkte und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.
Sie kann aber auch zu erheblichen Einschränkungen führen und wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur für den Schutz ganzer Gebäude sondern auch für den Schutz einzelner Bauteile, wenn dies zu Nutzungseinschränkungen führt.
Wenn es zu keiner Einigung mit dem Denkmalschutzamt kommt. ob und in welcher Form Veränderungen oder gar einem Abriss zugestimmt werden kann, wird u.a. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gefordert, aus der sich ergibt, ob ein Erhalt wirtschaftlich zumutbar oder unzumutbar ist. Im Prinzip wird ermittelt, ob im Falle eines Erhaltes die Einnahmen die Ausgaben übersteigen oder nicht.
Die Rechenmethoden und die Ansätze einzelner Faktoren unterscheiden sich von üblichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, wie sie in der Immobilienwirtschaft sonst benutzt werden..
Die Berechnungen sind grundsätzlich auf den Einzelfall bezogen durchzuführen.
Neben solchen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist zunächst zu prüfen, ob es dem Gebäude adäquate Nutzungskonzepte gibt und was genau das Ziel des Schutzes im vorliegenden Fall ist.


Beratungen

Ich führe Beratungen zu allen Fragen des Denkmalschutzes durch:

  • Beratungen bei der Eintragung in die Denkmalschutzlisten
  • Beratungen bei der Ablehnung von Bauanträgen wegen des Denkmalschutzes
  • Bestandsaufnahmen. Sanierungskonzepte
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Gutachten zur Zumutbarkeit / Unzumutbarkeit eines Erhaltes
  • denkmalschutzgerechte Entwürfe
  • Beratungen zu handwerklich richtigen Ausführungen
  • Ausschreibungen zu Sanierungsleistungen
  • Begutachtung der Bauausführung

www.gerhard-bolten.de