Beweissicherungen dokumentieren einen bestimmten Bauzustand.
Beweissicherungen werden häufig vor Neubaumaßnahmen notwendig, bei denen
Auswirkungen auf andere Gebäude nicht ausgeschlossen werden können, oder
umgekehrt dann, wenn Schadensansprüche von Nachbarn befürchtet
werden.
Beweissicherungen sind aber auch dann angezeigt, wenn Handwerkern
gekündigt wurde und Ersatzvornahmen zügig begonnen werden sollen, oder aber wenn
Architekten einen bestimmten Bauten- oder Planungsstand dokumentieren
müssen.
Die Beurteilung von Bauschäden erfolgt häufig in der Zusammenarbeit
mit anderen Fachplanern und Instituten, wie z.B.
Baustofflaboratorien.
Schallschutzguten erfolgen regelmäßig in Zusammenarbeit
mit anderen Fachplanern.
Eine wesentliche Aufgabe des Gutachters sind vorgerichtliche und
außergerichtliche Tätigkeiten:
Beratungen vor dem Erwerb einer
Immobilie hinsichtlich des Wertes (Verkehrswertermittlungen, Sachwert- und
Ertragswertermittlungen) sowie hinsichtlich zu erwartender Reparaturen.
Zunehmend gewinnen Schiedsverfahren Bedeutung, bei denen meist sehr
viel schneller als bei gerichtlichen Verfahren eine Einigung unter den
Beteiligten erzielt werden kann. Die Moderation unter den Parteien ist für mich
eine wichtige Aufgabe.
Daneben bin ich aber natürlich auch als Parteiengutachter tätig (für eine
einzelne Partei), um aus fachlicher Sicht die Aussichten eines Rechtsstreites
abschätzen zu helfen oder um die notwendigen Argumentationen zur Führung
eines Prozesses aufzubereiten.
Eine Spezialität meines Büros sind Gutachten zu Gestaltungsfragen.