4.3 GUTACHTEN / GUTACHTERLICHE BERATUNGEN

           4.3.10 Beweissicherungen

 
Durch Beweissicherungen soll ein baulicher Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert werden.
Beweissicherungen sind sinnvoll u.a. für folgende Fälle :
  • Bautätigkeiten könnten zu Schäden an Nachbargebäuden führen.
  • Der Zustand der Nachbargebäude ist entsprechend vor Beginn der Baumaßnahme zu dokumentieren.
  • Handwerkliche Arbeiten weisen Mängel auf.
    Die Mängel sollen durch eine dritte Firma beseitigt werden.
    Damit später geordnet abgerechnet werden kann, ist der Bauzustand genau zu
    dokumentieren.
  • Ein gekauftes Haus weist Mängel auf, die kurzfristig beseitigt werden müssen.
    Um im Falle eines Rechtsstreites die Mängel beweisen zu können, wird eine Beweissicherung durchgeführt.


Um den Beweis eines bestimmten Zustandes antreten zu können, ist es sinnvoll, einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen mit der Feststellung des Zustandes zu beauftragen.
Es ist ( gegebenenfalls durch anwaltliche Beratung ) im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Beweissicherung über ein Gericht angeordnet wird oder als private Beweissicherung direkt beauftragt wird.
Letzteres hat den Vorteil, dass die Maßnahme kurzfristig durchgeführt werden kann.
In der Regel wird die gewissenhaft durchgeführte Beweissicherung eines öbuv. Sachverständigen vor Gericht als eindeutiger Beweis anerkannt.
Beweissicherungen müssen so angefertigt werden, dass sie ( auch später ) eindeutig nachvollziehbar sind. In der Regel werden neben Messprotokollen zahlreiche Fotos gefertigt.
Die Fotos werden hinsichtlich ihrer genauen Lage sowie hinsichtlich des Inhaltes genau beschrieben.
Beweissicherungen, die nur sehr pauschal den Zustand beschreiben, sind im Zweifelsfall unbrauchbar.


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