4.3 GUTACHTEN/GUTACHTERLICHE BERATUNGEN

           4.3.12 Gerichtsgutachten

 

Für Gerichte führe ich Gutachten zu unterschiedlichen Problembereichen durch.
Zum Beispiel:

  • Wertermittlungen
  • Planungsfragen und Gestaltungsfragen
  • Gutachten zu bauphysikalischen Problemen und Planungsfehlern

Zunächst wird die Fragestellung des Gerichtes durchdacht und geprüft, ob ich die Frage
überhaupt beantworten kann. Ferner, ob sonstige Fachleute hinzuzuziehen sind.
Eventuell rege ich an, die Fragestellung zu ergänzen. Danach wird in der Regel ein Ortstermin
durchgeführt, zu dem die Parteien geladen werden.

           4.3.13 Baumängel/Bauschäden/Bauphysik
 

Ich führe Gutachten und Beratungen zu Baumängeln und bauphysikalischen Fragen durch.
Diese Gutachten werden als Gutachten und Beratungen für Privatpersonen, zur Vorbereitung von Prozessen und natürlich auch als Gerichtsgutachten durchgeführt.
Da zahlreiche Fragen Spezialgebiete betreffen, erfolgt die Bearbeitung häufig in Zusammenarbeit und in Rücksprache mit Baustofflaboren, Handwerkern meines Vertrauens und Fachplanern. Die Aufgabe des Gutachters ist es vor allem, das Problem zu erkennen und die richtigen Fragen an die richtigen Bücher und Fachplaner zu stellen.


www.gerhard-bolten.de